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VG Würzburg, 14.03.2018 - W 3 M 17.50865 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RVG VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 84
Terminsgebühr bei Erlass eines Gerichtsbescheids - rewis.io
Terminsgebühr bei Erlass eines Gerichtsbescheids
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426
Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Auszug aus VG Würzburg, 14.03.2018 - W 3 M 17.50865
Das Gericht entscheidet über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27. November 2017 in der Besetzung, in der die zu Grunde liegende Kostenentscheidung getroffen wurde (BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - BayVBl 2008, 417), somit vorliegend der Einzelrichter. - VG Regensburg, 27.06.2016 - RO 9 M 16.929
Erstattungsfähigkeit fiktiver Terminsgebühr
Auszug aus VG Würzburg, 14.03.2018 - W 3 M 17.50865
Für das Entstehen einer Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG kommt es allein auf darauf an, ob gegen einen Gerichtsbescheid ein Antrag auf mündliche Verhandlung statthaft ist, nicht dagegen ob kein anderes Rechtsmittel als der Antrag auf mündliche Verhandlung gegeben ist (a.A. VG Regensburg, B.v. 27.6.2016 - RO 9 M 16.929 - juris und VG Schleswig-Holstein, B.v. 13.11.2015 - 12 A 30/15). - VG Oldenburg, 27.07.2017 - 1 E 5687/17
Fiktive Terminsgebühr; Gerichtsbescheid
Auszug aus VG Würzburg, 14.03.2018 - W 3 M 17.50865
Das Gericht folgt insoweit der ausführlichen Begründung im Beschluss des VG Oldenburg vom 27.7.2017 (1E5687/17 - BeckRS 2017, 118630). - VG Schleswig, 13.11.2015 - 12 A 30/15
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; hier: keine Terminsgebühr bei voll …
Auszug aus VG Würzburg, 14.03.2018 - W 3 M 17.50865
Für das Entstehen einer Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG kommt es allein auf darauf an, ob gegen einen Gerichtsbescheid ein Antrag auf mündliche Verhandlung statthaft ist, nicht dagegen ob kein anderes Rechtsmittel als der Antrag auf mündliche Verhandlung gegeben ist (a.A. VG Regensburg, B.v. 27.6.2016 - RO 9 M 16.929 - juris und VG Schleswig-Holstein, B.v. 13.11.2015 - 12 A 30/15). - VG Magdeburg, 15.11.2017 - 5 E 485/17
Fiktive Terminsgebühr bei Gerichtsbescheid
Auszug aus VG Würzburg, 14.03.2018 - W 3 M 17.50865
Durch den Wortlaut von Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG, der von "Parteien oder Beteiligten" spricht, wird deutlich, dass zumindest die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 VV RVG für beide Seiten gilt und die Voraussetzungen - ungeachtet bei welcher Seite sie vorliegen - nur im Verfahren überhaupt gegeben sein müssen, damit der Gebührentatbestand erfüllt wird und die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV RVG entsteht (vgl. VG Magdeburg, B.v.15.11.2017 - 5 E 485/17 - BeckRS 2017, 140892).